Satzung

Hier wollen wir euch in Auszügen aus der Satzung des Electric Friends e.V. unseren Vereinszweck näherbringen

Electric Friends e. V.





§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Electric Friends“.

(2) 1Der Verein hat seinen Sitz in Bad Salzuflen. 2Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e. V.“.

(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck, Aufgaben

(1) Der Verein macht es sich zur Aufgabe, die Geschichte von Spielgeräten – vor allem Flipperautomaten – zu dokumentieren und in einen historischen, gesellschaftlichen sowie technischen Kontext zu stellen. Er verfolgt das Ziel, diese Apparate als Kultur- und Kunstobjekte sowie Unterhaltungs- und Sportgeräte in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und ihre Verbreitung zu fördern.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

– Betreiben eines Ausstellungsraumes, der geeignet ist, einer interessierten Öffentlichkeit die Entwicklung der Spielgeräte in didaktisch wertvoller Form erfahrbar zu machen,

– öffentliche Ausstellung von Spielgeräten mit Einblick in den Aufbau und die Funktionsweise der Apparate,

– Erhalt, Restaurierung und Archivierung von Spielgeräten,

– Vorträge, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema,

– Förderung von Kontakten und Informationsaustausch zwischen Sammlern und Interessierten,

– Bewahrung der Historie und Begebenheiten der Spielgeräte-Industrie und Sammlergeschichte,

– Ausrichtung von Sammlertreffen und Veranstaltungen.

(3) 1Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab¬schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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